AK Arbeitssicherheit Health & Safety Düren
Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 – Arbeitssicherheit, die im Betrieb wirklich ankommt
Die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 ist das Fundament einer wirksamen Arbeitsschutzorganisation. Sie ist für Unternehmen verpflichtend und sorgt dafür, dass Gefährdungen früh erkannt, Maßnahmen sauber umgesetzt und Nachweise jederzeit prüfsicher dokumentiert sind.
Mit AK Arbeitssicherheit erhalten Sie eine praxisnahe Betreuung, die sich an der DGUV Vorschrift 2 orientiert – verständlich, umsetzbar und passend zu Ihrem Betrieb.
Warum die Grundbetreuung unverzichtbar ist
Arbeitsschutz ist nicht nur „Papierkram“, sondern schützt Menschen, reduziert Ausfälle und senkt Risiken für Arbeitgeber und Führungskräfte. Die Grundbetreuung stellt sicher, dass zentrale Pflichten regelmäßig und systematisch erledigt werden – statt erst dann, wenn ein Unfall passiert oder eine Behörde nachfragt.
Vorteile für Ihr Unternehmen:
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Rechtssicherheit durch strukturierte Umsetzung der DGUV-Vorgaben
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Weniger Unfälle & Ausfallzeiten durch wirksame Schutzmaßnahmen
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Klare Abläufe für Führungskräfte und Verantwortliche
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Saubere Dokumentation für Audits, BG/Behörden und interne Nachweise
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Entlastung im Alltag, weil wir Aufgaben planbar und effizient begleiten
Leistungen der Grundbetreuung (Auszug)
Die Grundbetreuung umfasst insbesondere:
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Gefährdungsbeurteilungen (Erstellen, Aktualisieren, Wirksamkeit prüfen)
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Betriebsanweisungen (z. B. für Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe)
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Betriebsbegehungen mit Maßnahmenplan und Nachverfolgung
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Unfallanalysen inkl. Ursachenbewertung und Präventionsmaßnahmen
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Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften (Pflichten, Organisation, Umsetzung)
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Dokumentation (Nachweise, Maßnahmen, Protokolle, Unterlagenstruktur)
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Meldepflichten und Unterstützung bei notwendigen Anzeigen/Prozessen
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Ergonomie und praxisnahe Verbesserungen am Arbeitsplatz
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Besprechungen (z. B. Abstimmungen, ASA-nahe Themen, Maßnahmenreviews)
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Empfehlungen geeigneter Schutzmaßnahmen (technisch/organisatorisch/persönlich)
So läuft die Grundbetreuung bei uns ab
Die Zusammenarbeit ist klar strukturiert – damit Sie schnell Ergebnisse sehen:
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Kick-off & Bestandsaufnahme
Betriebsdaten, vorhandene Dokumente, Zuständigkeiten, aktuelle Themen. -
Planung nach DGUV Vorschrift 2
Betreuungsumfang und Jahresplanung passend zu Betriebsgröße und Betreuungsgruppe. -
Umsetzung im Betrieb
Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Beratung und Maßnahmenplanung. -
Dokumentation & Nachweisführung
Alles nachvollziehbar, prüfsicher und praxisgerecht – ohne unnötige Bürokratie.
Tipp: Besonders effizient ist die Betreuung, wenn wir mit einem festen Ansprechpartner auf Ihrer Seite arbeiten. So bleiben Maßnahmen nicht liegen und Verantwortlichkeiten sind eindeutig.
Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung: sinnvoll kombiniert
Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung (z. B. bei besonderen Anlässen, Veränderungen, Projekten oder erhöhten Risiken). Wir unterstützen Sie bei beidem – damit Arbeitsschutz nicht nur „erfüllt“, sondern im Alltag wirklich funktioniert.
Für wen ist die Grundbetreuung geeignet?
Kurz gesagt: für jedes Unternehmen, das Beschäftigte hat – vom kleinen Betrieb bis zum großen Standort. Gerade bei Wachstum, neuen Tätigkeiten oder vielen Unterweisungs- und Dokumentationspflichten sorgt eine verlässliche Grundbetreuung für Ordnung, Übersicht und Sicherheit.
Anfrage & Kontakt
Wir betreuen Unternehmen in Aachen, Düren und Heinsberg – je nach Bedarf auch flexibel im Betrieb (vor Ort) und in digitalen Abstimmungen.

